Copyright und Urheberrecht
Das deutsche Urheberrecht schützt den Urheber ganz automatisch, wenn dieser ein kreatives Werk herstellt – sei es ein Bild, einen Text oder ein Musikstück. Das Recht an einem Werk muss nicht angemeldet werden. Das amerikanische Copyright-Law dagegen betont den ökonomischen Aspekt. Der Copyright-Inhaber, zum Beispiel ein Verlag, hat umfassende Verwertungsrechte. Der Schöpfer selbst besitzt nur ein Vetorecht, das einen Missbrauch verhindern soll.
- Das Urheberrecht schützt den Schöpfer eines Werkes. Es ist nicht übertragbar.
- Das Copyright schützt die wirtschaftlichen Interessen an einem Werk.
- Wer das Copyright besitzt, ist nicht zwangsläufig der Urheber.
- Der Urheber ist oft aber Inhaber des Copyrights.
Das international bekannte Zeichen © stammt aus dem angloamerikanischen Rechtssystem. Seine Benutzung setzte bis 1989 eine amtliche Anmeldung voraus. Es wird heute international verwendet, um auf ein bestehendes Urheber- oder Verwertungsrecht hinzuweisen.
Welche Werke sind schutzfähig?
Voraussetzung dafür, dass ein Werk überhaupt urheberrechtlich geschützt werden kann, ist eine gewisse „Schöpfungshöhe”. Schutzrechte können nur dann entstehen, wenn ein Werk in ausreichendem Maße individuell oder originell ist. Etwas „Handwerkliches, Alltägliches und Banales” fällt nicht unter den Schutz des Urheberrechts und ist daher gemeinfrei. Es kann also frei kopiert und veröffentlicht werden. Die Grenzziehung zwischen Gemeinfreiheit und Schutzwürdigkeit ist aber häufig schwierig. Ein Beispiel:
- Ein Smiley, das nur mit Doppelpunkt, Strich und schließender Klammer dargestellt wird, ist gemeinfrei.
- Die grafische Darstellung eines Smileys, die künstlerische Elemente beinhaltet, kann urheberrechtlich geschützt sein.
Zu beachten ist aber, dass das ©-Zeichen lediglich ein Hinweis auf das Urheberrecht ist. Das Urheberrecht selbst entsteht durch die Schöpfung, nicht durch die Kennzeichnung. Ein nicht gekennzeichnetes Werk ist daher nicht automatisch frei verwendbar. Andererseits ist der Vermerk, dass man Urheber eines Bildes oder Textes ist, aus Beweisgründen sehr nützlich. Damit wird der Zeitpunkt der Schöpfung öffentlich dokumentiert. Es besteht nach § 10 UrhG dann eine gesetzliche Vermutung dafür, dass der Bezeichnete auch der Urheber ist.
Ausnahmen vom Copyright-Schutz
Die Verwendung von Texten und Bildern, die durch ein fremdes Copyright geschützt sind, ist nur in ganz engen Grenzen erlaubt – zum Beispiel dann, wenn ein Abschnitt eines Textes als Zitat verwendet wird. Auch das Zitierrecht hat natürlich seine Grenzen. So muss jedes Zitat auch eine bestimmte Zweckrichtung haben, zum Beispiel für die Diskussion in einem Internet-Forum.
Selbstverständlich kann jeder Text und jedes Bild auf der eigenen Website veröffentlicht werden, wenn eine entsprechende Erlaubnis des Copyright-Inhabers vorliegt. Diese Erlaubnis sollte man sich zu Beweiszwecken am besten schriftlich erstellen lassen.
Die unbefugte Verwendung eines geschützten Werks kann Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche nach sich ziehen. Nach § 106 UrhG ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht sogar mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht. Um den Schutz von Urheberrechten praktisch möglich zu machen, nehmen in Deutschland sogenannte Verwertungsgesellschaften die Rechte von Urhebern wahr:
- Die GEMA schützt die Rechte von Komponisten und Textdichtern.
- Die VG Wort ist für Journalisten, Schriftsteller und Übersetzer tätig.
- Die VG Bild-Kunst wahrt die Rechte von Fotografen, bildenden Künstlern und Designern.
Copyright für Content im Internet
Das deutsche und das internationale Urheberrecht unterscheiden grundsätzlich nicht zwischen Inhalten, die im Internet veröffentlicht werden, und Inhalten, die über andere Medien verbreitet werden. Die meisten rechtlichen Regelungen stammen noch aus einer Zeit, in der die vielfältigen Möglichkeiten des Kopierens und Veröffentlichens im Netz nicht denkbar waren. Deshalb ist es heute oft schwierig, zwischen legalen und verbotenen Handlungen mit Bezug zum Urheberrecht zu unterscheiden.
Die Trennlinie zwischen Gemeinfreiheit und Urheberrecht wird auch im Internet durch die Schöpfungshöhe gesetzt, also dem Grad der Originalität eines Werkes. Deshalb sind grundsätzlich nicht schützenswert:
- kurze Informationen zu Angeboten (Produktbeschreibungen),
- Kurzmeldungen, Kurznachrichten,
- Zahlen, Daten und Fakten,
- einfache Gestaltungselemente für das Design einer Website.
Der Copyright-Vermerk sollte möglichst mit einem optisch erkennbaren Bezug zum Werk platziert werden. Auch ein Hinweis im Impressum oder im Footer einer Website ist üblich. Hinter dem ©-Zeichen stehen der Name des Rechteinhabers und das Jahr der Erstveröffentlichung:
Hinweise wie „Alle Rechte vorbehalten” oder „All rights reserved” sind im Allgemeinen überflüssig, weil das Gesetz den Inhaber des Urheberrechts ohnehin umfassend schützt.
Die eigenen Kreationen sind geschützt
Das Copyright schützt ähnlich wie das Urheberrecht kreative Schöpfungen vor fremder Verwertung. Meist ist der Urheber auch Inhaber des Copyrights. Um klarzustellen, dass Bilder, Texte oder andere geistige Produkte geschützt sind, wird häufig das Zeichen © mit einem Hinweis auf den Rechteinhaber und dem Entstehungsjahr des Werks verwendet.