Was ist Google Analytics?
Google Analytics gibt es seit 2005. Damals übernahm Google eine Technik der Urchin Software Corporation für das Erfassen von Online-Statistiken. Google Analytics ist heute das mit Abstand erfolgreichste Tracking-Tool weltweit. Es bietet Webseitenbetreibern neben der Zahl der Seitenzugriffe die unterschiedlichsten Informationen. Beispiele:
- Von welcher Website kommen die Besucher?
- Aus welchen Regionen stammen sie?
- Wie viel Zeit verbringen die User auf der Website?
- Wie hoch ist die Absprungrate (Bounce Rate)?
Dazu kommen technische Informationen über den benutzten Browser, das Betriebssystem oder das Verhältnis der Zugriffe von stationären zu mobilen Geräten und vieles mehr. Die Leistungsfähigkeit von Google Ads wird somit ständig verbessert.
Nutzerstatistiken für SEO und Google Ads nutzen
Besonders interessant für die Suchmaschinenoptimierung sind Daten über die Suchbegriffe, mit denen Google-Nutzer auf die Website gelangen. Hierfür ist es hilfreich, ein bestehendes Analytics-Konto mit der Google Search Console zu verknüpfen. So erhalten Webseitenbetreiber wertvolle Hinweise auf Muster bei Suchbegriffen, um eine bessere Präsentation der eigenen Website in der Ergebnisliste von Google zu erreichen. Mit zusätzlichen Informationen über demografische Merkmale und Interessen der User sowie ihr Verhalten auf der Website lassen sich Struktur und Inhalte der Internetpräsenz nach und nach optimieren.
Google Analytics ist auch für die Suchmaschinenwerbung mit Google Ads interessant. Mit einem Zielvorhaben und Google Ads Conversion Tracking lässt sich die Leistungsfähigkeit von Anzeigen und Landingpages zielgenau ermitteln.
Google Analytics und die DSGVO
Um differenzierte Informationen über den Traffic auf einer Website zu liefern, ist die Erfassung einer Vielzahl von Daten erforderlich. Nicht erst seit Inkrafttreten der DSGVO ist es wichtig, dass sich die Nutzer von Google Analytics vor der Integration des Codes auf der eigenen Website über die datenschutzrechtlichen Vorgaben informieren. In einzelnen Fragen sind sich sogar Juristen nicht einig, welche Maßnahmen für die rechtskonforme Einbindung von Google Analytics erforderlich sind. Die folgenden Punkte sollten aber auf jeden Fall beachtet werden:
- Der Webseitenbetreiber muss mit Google einen Vertrag zur Auftragsbearbeitung abschließen (in den Analytics-Einstellungen unter Verwaltung – Kontoeinstellungen – Zusatz zur Datenverarbeitung).
- In der Datenschutzerklärung für die Website muss auf Google Analytics hingewiesen werden.
- Erforderlich für die Nutzung von Google Analytics ist eine Einwilligung. Erst wenn diese Zustimmung vom Nutzer beim Besuch einer Website erteilt wird (in der Regel durch den Klick auf einen Button in einem Popup), darf das Tracking aktiviert werden.
Alle ohne die erforderliche Einwilligung eingeholten Daten müssen gelöscht werden. In den Analytics-Einstellungen geschieht dies unter „Property-Einstellungen“.
Google Analytics ist berechtigterweise das beliebteste Tracking-Tool – nicht zuletzt aus dem einfachen Grund, dass es von der größten Suchmaschine selbst stammt. Dazu ist es kostenlos – zumindest für Privatpersonen sowie für kleine bis mittlere Unternehmen. Für die Implementierung reicht das Einfügen einer einzigen Zeile in den Website-Code. Der Nutzen ist immens: Betreiber erhalten detaillierte Auskünfte über den Traffic auf ihrer Website, als Grundlage für eine ständige Optimierung ihrer Internetpräsenz.