Freelancing bedeutet „freischaffend“. In der Arbeitswelt werden hierbei sogenannte Freelancer aktiv, von denen der Begriff abgeleitet wurde. Die Freelancer erledigen Aufgaben für ein Unternehmen als Selbstständige oder Freiberufler. Auftraggeber können dank Freelancing zum Beispiel Auftragsspitzen schnell abfedern, ohne neue Mitarbeiter einstellen zu müssen. Auch unregelmäßig anfallende Arbeiten werden häufig an Freelancer weitergegeben. Freelancing ist besonders in den Bereichen IT, Medien, Werbung sowie Kunst und Kultur verbreitet.
Das Wort „freelancing“ stammt aus dem Englischen und entspricht dem deutschen „freischaffend“. Interessant ist, dass der damit verknüpfte Begriff „Freelancer“ kaum im englischen Sprachraum verwendet wird – hier ist eher „Contractor“ anzutreffen.
Geprägt wurde der Begriff von Sir Walter Scott. Er verwendete ihn in seinem Roman „Ivanhoe“. Darin wurden mittelalterliche Söldner als Freelancer bezeichnet. So ist auch zu erklären, weshalb das Wort „lance“ (zu dt. Lanze) im Wort steckt.
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Im deutschen Sprachraum werden die Begriffe Freelancer und Freiberufler häufig synonym verwendet. Das ist inkorrekt, denn zu den Freiberuflern zählen bestimmte Berufsgruppen wie etwa Ärzte, Architekten, Psychologen, Rechtsanwälte und Journalisten.
Freelancer sind hingegen freie Mitarbeiter. Das kann alle Berufsgruppen umfassen. Deshalb können Freiberufler auch angestellt sein, während freie Mitarbeiter immer als Selbstständige gelten.
Egal ob Print, Radio oder Fernsehen – in den Medien sind Freelancer die Regel. Sie sind nicht beim entsprechenden Medienunternehmen angestellt, erfüllen aber für diese die anfallenden journalistischen Arbeiten.
In der IT werden sehr häufig freie Programmierer angeheuert, um etwa eine Unternehmenswebsite oder App zu erstellen. Auch bestimmte Administrator- bzw. Wartungsaufgaben werden nicht selten an Freelancer vergeben.
Egal ob für Werbeagenturen, Unternehmen oder andere Auftraggeber – freie Mitarbeiter liefern als Texter Content zu allen möglichen Themen. Häufig treten die Auftraggeber an die freien Mitarbeiter nicht direkt heran, sondern schreiben die Textaufträge über Crowdworking-Plattformen aus. Hier erledigt der Schwarm die Textarbeit.
Im Gastgewerbe gibt es ebenfalls viele freie Mitarbeiter. Sie werden in den Stoßzeiten bzw. in der Saison eingesetzt, beispielsweise in Urlaubsgebieten in Restaurants, Hotels usw. Die Bezeichnung Freelancer ist hier allerdings unüblich. Hier wird von „Saison-Kräften“ oder „Aushilfen“ gesprochen.
Generell besteht beim Freelancing die Gefahr, dass die Freelancer in die sogenannte Scheinselbstständigkeit rutschen. Indiz dafür ist etwa, dass der freie Mitarbeiter nur einen Auftraggeber hat. Auch die Weisungsgebundenheit wie bei einem normalen Arbeitnehmer ist ein Hinweis auf eine Scheinselbstständigkeit. Des Weiteren wird der Aufenthalt während der Arbeit in den Räumen des Arbeitgebers häufig als Anhaltspunkt für keine echte freie Mitarbeit gewertet.
Allerdings hängt die Scheinselbstständigkeit immer vom konkreten Berufsbild und spezifisch rechtlichen Faktoren ab. In Deutschland gibt es keine allgemeingültige Definition, was Scheinselbstständigkeit ist. Es muss deshalb immer der konkrete Fall geprüft werden.
Crowdworking und Freelancing sind untrennbar miteinander verbunden. So sind die Crowdworker nicht bei der Crowdworking-Plattform angestellt. Sie treten hier lediglich als freie Mitarbeiter auf, welche die dort angebotenen Aufträge annehmen oder nicht. Der Auftraggeber weiß in der Regel nicht, welche konkreten Personen den Auftrag erledigt haben. Die freien Mitarbeiter sind oft Privatpersonen, die sich hier ein Zubrot verdienen. Das Problem der Scheinselbstständigkeit kann bei Aufträgen, die über Crowdworking abgewickelt werden, nicht auftreten.